Das Bundesverwaltungsgericht wird diese Woche entscheiden, ob Profiklubs die Kosten für Polizeieinsätze rund um Fußballspiele übernehmen müssen. Aus ökonomischer Sicht drängt sich ein schnelles Urteil auf: Im Sinne des Verursacherprinzips müssen die Klubs zahlen, weil sie als kommerzielle Veranstalter den Grund für die Polizeieinsätze liefern. Genauso wie Veranstalter von Tennisturnieren oder Großkonzerten die Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit tragen, müssten dies auch die Klubs aus dem millionenschweren Fußballgeschäft. Die Mehrheit der Ökonomen dürfte dieses Fazit bedenkenlos unterschreiben.