Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, den Bereich Sportwetten bis zum 31.12.2007 neu zu regeln. Dem Gesetzgeber wurde dabei freigestellt, am bestehenden Glücksspielmonopol festzuhalten und dieses weiterzuentwickeln oder aber den Markt kontrolliert zu öffnen. Die ökonomische Analyse zeigt, dass ein staatliches Glücksspielmonopol nicht gerechtfertigt werden kann, sondern dass der Markt – gesetzlich normiert und kontrolliert – geöffnet werden sollte.
Den ganzen Beitrag lesen Sie hier: Monopol_WiSt