Von: Prof. Dr. Jörn Kruse, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Kurzfassung des Vortrages auf dem 6. Deutschen Sportökonomie-Kongress 2008 an der Sporthochschule Köln
Das Bundeskartellamt hat das geplante Vermarktungsmodell der DFL (Deutsche Fußball-Liga) für die Fernsehrechte an den Spielen der Fußballbundesliga „quasi-untersagt“, falls keine hinreichend ausführliche Berichterstattung über die Höhepunkte des Spieltages am Samstag vor 20 Uhr im Free-TV erfolgen sollte. Damit hat das Bundeskartellamt in die Medienmärkte, in die Sportrechtemärkte und in die gesamte deutsche Fernsehlandschaft in einer dirigistischen Weise eingegriffen, die in der bisherigen Wettbewerbspolitik der Bundesrepublik ihresgleichen suchen dürfte.
Die Intervention des Kartellamtes greift einerseits in den intermodalen Wettbewerb zwischen Pay-TV- und Free-TV-Programmen in einer Weise ein, die das Pay-TV in Deutschland (dessen Penetration weniger als ein Drittel der englischen und französischen beträgt) stark benachteiligt und in seiner Entwicklung behindert, da jedes Pay-Programm in ganz besonderer Weise auf Premium-Content (wie die Fußball-Bundesliga) angewiesen ist. Andererseits ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes ein Eingriff zum Vorteil der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so dass die Charakterisierung als „Lex Sportschau“ nicht übertrieben erscheint.
Dabei sollte klar sein, dass die Zentralvermarktung der Bundesliga durch die DFL nicht nur ein normales Kartell darstellt, sondern sogar deren wettbewerbswidrigste Form, nämlich ein Syndikat. Die monopolistische, zentrale Verkaufsorganisation hat wegen der Verbandsstrukturen im Fußball auch keine realistische Außenseiterkonkurrenz. Die Zentralvermarktung sollte schlichtweg untersagt werden. Erwünschte Effekte wie zusammenfassende Berichte und eine stärkere Annäherung an eine „competitive balance“ wären auch bei einer Einzelvermarktung durch die jeweiligen Heimvereine möglich, wenn bestimmte Regeln gesetzt werden.
Die Zentralvermarktung wirkt im übrigen auch auf den Medienmärkten als Wettbewerbsbeschränkung und Markteintrittsbarriere. Wenn die TV-Rechte der Bundesligavereine von diesen einzeln vermarktet würden, hätten mehrere Programme die realistische Chance, entsprechende Rechte für Pay-, Free- oder Zweitverwertung zu erwerben und zu nutzen. Dann würden sich die besten Formate und Vermarktungsformen im Wettbewerb durchsetzen.