Der irrsinnige Anschlag auf den voll besetzten Mannschaftsbus des BVB wirft ein neues Licht auf eine alte Frage: Wer soll die Kosten tragen, die für die Sicherung von Spielen der Bundesligisten entstehen? Ist es Sache der Steuerzahler oder müsste die Polizei ihre Einsätze den Fußballklubs bzw. der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen?
Es geht hierbei offensichtlich nicht um Kleingeld. Für die Saison 2015/16 sollen die Kosten der Polizeieinsätze für die Spiele der ersten drei Fußball-Ligen im dreistelligen Millionenbereich gelegen haben.
Die Fronten sind klar abgesteckt: Die Fußballklubs und –verbände sehen es als staatliche Aufgabe, die Sicherheit von Fußballspielen zu gewährleisten und verweisen auf ihre Steuerzahlungen, mit denen sie ihren Beitrag zu einem funktionierenden Staatswesen erfüllt erachten. Laut Bundesligareport der DFL haben die 36 Profiklubs in der Saison 2015/16 insgesamt 1,13 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben abgeführt. Damit hat der Fußball nach eigenem Bekunden seinen Beitrag für etwaige Polizeieinsätze geleistet. Hinzu kommt: Viele Bundesligisten geben an, für eigene Sicherheitsmaßnahmen (z.B. für private Sicherheitsunternehmen) siebenstellige Beträge pro Saison auszugeben. Auf der anderen Seite, also bei der Polizei bzw. beim Staat, steigt die Neigung, die Klubs oder den Ligaverband an den Kosten zu beteiligen. Für zwei Spiele des SV Werder Bremen hat die DFL bereits Rechnungen erhalten, sie setzt sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr.
Aus ökonomischer Sicht ist die Sache – scheinbar – eindeutig: Die Fußballklubs haben als kommerzielle Veranstalter der Spiele die Kosten für Sicherheitskräfte selbst zu tragen – genauso wie es die Veranstalter von Tennisturnieren, Basketballspielen oder Konzerten tun. Man könnte daraus vorschnell folgern, dass die Vereine die Kosten selbstverständlich übernehmen müssen, wenn sie die Leistungen der Polizei in Anspruch nehmen, um mit ihren Heimspielen Millionenumsätze zu erzielen. Äquivalenz- und Verursacherprinzip lassen grüßen.
Wenn man sich die Aufgabenteilung zwischen den (von den Klubs bezahlten) privaten Sicherheitsdiensten und der (vom Steuerzahler finanzierten) Polizei genauer anschaut, zeigt sich, dass die Polizei eigentlich nur das leistet, wofür private Sicherheitsdienste gar keine Befugnis haben. In den Stadien sorgen hauptsächlich private Ordnungsdienste für einen reibungslosen Ablauf. Wenn in den Stadien auch Polizei zum Einsatz kommt, dann nur deshalb, weil es Gefährdungslagen gibt oder geben könnte, die nur mit Polizeigewalt zu bewältigen sind. Gewalttätige Hooligans können weder im Stadion noch außerhalb (zum Beispiel in der Bahn) durch private Ordner unter Kontrolle gebracht werden – schon gar nicht, wenn die Hooligans in größerer Zahl auftreten.
Nun liegt es nahe, den Fußball als Verursacher potentieller oder tatsächlicher Ausschreitungen einzustufen, weil der Anlass für die gewalttätigen Auseinandersetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit das jeweilige Fußballspiel war. An dieser Stelle wird es aber diffizil, denn Hooligans nutzen den Fußball auch als Bühne für ihre Schlägereien. Gäbe es keinen Fußball, würden sie sich die Schläger wahrscheinlich eine andere Bühne suchen. Die Lust auf sinnlose Gewalt kann man jedenfalls nicht dem Fußball allein anlasten, ein Teil ist schlichtweg ein gesellschaftliches Phänomen. Wollte man die Polizeikosten also nach dem Verursacherprinzip aufteilen, müsste man eigentlich differenzieren zwischen Gewalt, die ausschließlich und eindeutig fußballinduziert ist und solcher Gewalt, die eher gesamtgesellschaftlicher Natur ist und lediglich im Fußballumfeld ausgetragen wird.
Eine solche Trennung mag etwas theoretisch und künstlich daherkommen. Und tatsächlich war diese Argumentation in der Vergangenheit etwas spitzfindig. Mit Blick auf die gestiegene Terrorgefahr sieht es inzwischen jedoch anders aus. Der Anschlag in Paris während des Länderspiels Frankreich gegen Deutschland und die anschließende Absage des Länderspiels in Hannover zeigen, wie sehr der Fußball inzwischen für fußballfremde Interessen missbraucht wird.
Der anfängliche Verdacht nach dem Anschlag auf den BVB-Bus, es handele sich um ein islamistisches Motiv, hat sich nicht bestätigt. Der Täter wollte offenbar mit diesem Anschlag den Preis der BVB-Aktie zum Einsturz bringen und daraus Kapital schlagen. Es ändert aber nichts daran, dass der Aufwand, Fußballspiele durch die Polizei zu sichern, in dieser verrückten Zeit kräftig gestiegen ist. Das Attentat auf den BVB-Bus wird hoffentlich ein Einzelfall bleiben. Es zeigt sich aber, dass der Fußball ein relativ leichtes Terrorziel sein kann. Und dabei ist völlig klar: Der zusätzliche Polizeischutz ist in diesen Fällen nicht wegen des Fußballs oder wegen gewaltbereiter Fußballfans nötig, sondern wegen der – abstrakten oder konkreten – politisch-religiös motivierten Terrorgefahr. Folglich steigt der Anteil an den Polizeikosten, die man nicht dem Fußball, sondern der allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung zurechnen muss.
So sehr man aus ordnungspolitischer Sicht auch geneigt ist, die kostenlosen Polizeieinsätze als Subvention der Fußball-Millionäre einzustufen und eine Beteiligung der Vereine einzufordern, bei näherer Betrachtung ist eine effiziente und gerechte Lösung kaum möglich. Und da die Gemengelage künftig eher noch komplizierter wird, erscheint eine pragmatische Lösung am sinnvollsten. Das heißt, so weiterzumachen wie bisher: die Fußballklubs zahlen Steuern und die Polizei sichert, wo die Klubs an eigene Grenzen stoßen.
Eingetragene Vereine zahlen Steuern?